Das zeitgemäße Aufgabenverständnis der Heilerziehungspflege umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld.
Eine ganzheitliche und zugleich individualisierende Sichtweise prägt das professionelle Handeln der Heilerziehungspfleger/In.
Ziel der gesamten Tätigkeit von Heilerziehungspfleger/Innen ist die Erhaltung bzw. die Entwicklung einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise der zu unterstützenden Menschen, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität.
Deshalb verstehen sie sich als Teil eines Systems, in dem Austausch, Kooperation und Interdisziplinarität unverzichtbare Bestandteile des beruflichen Selbstverständnisses sind.
Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderung mit der unverwechselbaren Ausprägung seiner Persönlichkeit. Heilerziehungspfleger/Innen sind dialogische Partner/Innen. Sie unterstützen Beziehungen der Menschen mit Behinderungen und gestalten ihr Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise.
Unter Beachtung der prinzipiellen und unveräußerlichen Selbstbestimmung eines jeden Menschen, sind sie als Anwälte bei der Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderungen tätig.
Die besondere Qualifikation von Heilerziehungspfleger/Innen besteht in der Fähigkeit zur Synthese von tradierten Kompetenzen und deren Kontinuität (heilen – erziehen – pflegen), sowie der Fähigkeit, neu hinzugekommene zu integrieren ( assistieren – beraten – begleiten) und den Wandel professionell mitzugestalten.
(Quelle: Das Kompetenzprofil Heilerziehungspflege, Herausgeber: BAG HEP e.V.)
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